Gynäkologische Vorsorge


Eine regelmäßige Teilnahme an FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN bietet die Chance, dass Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können.


Gynäkologische Vorsorge generationsübergreifend

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung haben Frauen das Recht,

sich je nach Alter einmal jährlich bei einem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung beinhaltet folgende Leistungen:


ab 20 Jahren:


  • eine gynäkologische Tastuntersuchung
  • eine Spiegeleinstellung des Muttermundes
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial vom Gebärmutterhals (zytologischer Abstrich) 
  • Test auf genitale Chlamydieninfektion bis zum 25. Lebensjahr

zusätzlich ab 30 Jahren:


  • Inspektion und Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten

zusätzlich ab 35 Jahren:


  • Kombinationsuntersuchung aus zytologischem Abstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test alle 3 Jahre anstelle des jährlichen zytologischen Abstriches

 

 


zusätzlich ab 50 Jahren:


  • immunologischer Schnelltest auf Blut im Stuhl jährlich; ab 55 Jahren alle 2 Jahre
  • alternativ Koloskopie ab 55 Jahren alle 10 Jahre
  • Mammographie-Screening alle 2 Jahre (in zertifizierten Mammographie-Screeningeinheiten)

Wird eine Erkrankung frühzeitig erkannt, ist sie heute in vielen Fällen deutlich besser behandelbar. Auf Wunsch können Ihnen weitere zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ein noch besseres Gefühl der Sicherheit geben. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht übernommen und müssen nach der sogenannten GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat bezahlt werden.