Eine regelmäßige Teilnahme an FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN bietet die Chance, dass Krebserkrankungen oder auch Vorstufen von Krebs in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können.
Im Rahmen der gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennung haben Frauen das Recht,
sich je nach Alter einmal jährlich bei einem Frauenarzt bzw. der Frauenärztin untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung beinhaltet folgende Leistungen:
ab 20 Jahren:
zusätzlich ab 30 Jahren:
zusätzlich ab 35 Jahren:
zusätzlich ab 50 Jahren:
Wird eine Erkrankung frühzeitig erkannt, ist sie heute in vielen Fällen deutlich besser behandelbar. Auf Wunsch können Ihnen weitere zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ein noch besseres Gefühl der Sicherheit geben. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht übernommen und müssen nach der sogenannten GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat bezahlt werden.